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Rechtssicherer Einsatz von Extended Reality-Anwendungen

Vir­tu­el­le Rea­li­tät, Aug­men­tier­te Rea­li­tät, das Meta­ver­se, all die­se Zukunfts­tech­no­lo­gien sind auf dem Vor­marsch und erobern auch Indus­trie und Han­del. Doch sind vie­le Fra­gen offen. Wie ver­hält es sich mit dem Daten­schutz? Wel­che Berei­che des Arbeits­rechts betrifft es? Ab wann muss das Mit­be­stim­mungs­recht unbe­dingt beach­tet wer­den? Vie­le Unsi­cher­hei­ten hal­ten Unter­neh­men davon ab, die Vor­tei­le von Vir­tua­li­sie­rungs­tech­no­lo­gien zu nutzen.

Die Stu­die Rechts­mo­ni­tor XR für die Unter­neh­mens­pra­xis des Ver­bands der Baye­ri­schen Wirt­schaft zeigt mit Hil­fe von kon­kre­ten Bei­spie­len, was zu beach­ten ist, damit der Ein­satz im Betrieb rechts­si­cher gelingt. Erstellt wur­de sie von Prof. Dirk Heck­mann, TUM.

Das Doku­ment kann kos­ten­los unter fol­gen­der URL her­un­ter­ge­la­den wer­den: https://www.vbw-bayern.de/vbw/Themen-und-Services/Digitalisierung/Technologien-und-Gesch%C3%A4ftsfelder/Rechtssicherer-Einsatz-von-Extended-Reality-Anwendungen.jsp

[vrf]

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Pierre Kretschmer

Senior Spezialist Digitales Marketing und Extended Reality. Gründer der VR Familie. Worldbuilder und Metaverse Enthusiast.

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